Ärztliche Untersuchungen im Arbeitsverhältnis
Eignung – Vorsorge – BegutachtungÄrztliche
Untersuchungen im Arbeitsverhältnis sind gemäß der Definition des
Fachgebietes arbeitsmedizinische Untersuchungen, da die an den Arzt
gerichtete Fragestellung immer die Wechselbeziehung zwischen der
beruflichen Tätigkeit und der Gesundheit der zu untersuchenden
Beschäftigten betrifft. In den Diskussionen zu den Mitwirkungs-
Duldungs- und sich aus dem Arbeitsverhältnis heraus ergebenden
Treuepflichten und der Rechtsnatur des Untersuchungsanlasses kommt es
nicht nur bei medizinischen Laien oft zu Missverständnissen, die
überwiegend auf unpräzise Begrifflichkeiten zurückzuführen sind. In der
Arbeitsmedizin zum einen und im Arbeitsvertragsrecht wie auch im
Arbeitsschutzrecht zum anderen sind vielfach Fragestellung und
Schutzziel der Untersuchungen unterschiedlich festgelegt. T. Giesen ASU 01-2008, Seite 23 23 5/2008 Arbeitsmedizinischer Dienst Hardtberg – AMDH, Bonn |