Im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung können wir für Sie alle erforderlichen Untersuchungen wie sie von LKW-Fahrern, Taxi-Fahrern, Busfahreren oder einfach nur PKW-Führerscheinaspiranten gefordert werden durchführen. Ärztliche Untersuchungen gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) :
Voraussetzung für die Verlängerung ist die Vorlage eines Zeugnisses oder Gutachtens über ausreichendes Sehvermögen und einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß keine für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs bedeutsamen Beeinträchtigungen vorliegen. Das Team in unserem Institut kann alle erforderlichen Untersuchungen von der ärztlichen Untersuchung, über den Sehtest mit Perimetrie (Gesichtsfeldprüfung) bis zur Testung der psychomentalen Leistungsfähigkeit (psychometrische Testbatterie nach FeVo) durchführen. Wir stellen Ihnen die notwendigen Bescheinigungen gemäß Anlage V und VI der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aus und bestätigen die Ergebnisse des Reaktionstests (Psychometrie), falls erforderlich auch mit einem Gutachten. In schwierigen Fällen stehen wir auch für eine individuelle arbeitsmedizinische Begutachtung zur Verfügung. Sprechen Sie uns an +49 2104 494990 oder per mail lichtnecker@umweltmedizin.net |
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