Eignungsuntersuchungen - Rettungsdienst

Eine Eignungsuntersuchung bei Beschäftigten ist dann zulässig und erforderlich, wenn ihre Durchführung in einer speziellen Rechtsvorschrift auf gesetzlicher Grundlage ausdrücklich vorgeschrieben ist. Dafür hat der Gesetzgeber für bestimmte Personengruppen und Tätigkeiten, in denen eine besondere Verantwortung für Dritte zu tragen ist, die rechtliche Grundlage geschaffen. So ist eine Eignungsuntersuchung beispielsweise für das Führen von Bussen und für Rettungsdienstkräfte erforderlich.

Eignungsuntersuchungen schützen die arbeitenden Personen und dienen dem Schutz von Dritten. So ist für die Tätigkeit im Rettungsdienst als Notfallsanitäter/in, Rettungsassistent und Rettungssanitäter die körperliche und psychomentale Leistungsfähigkeit für den Einsatz festzustellen und zu bescheinigen. 

Die gesetzliche Grundlage für die Eignungsuntersuchungen im Rettungsdienst ist das Rettungsgesetz NRW (RettG). Dort wird in § 4 (2) gefordert, dass die gesundheitliche und körperliche Eignung aufgrund einer ärztlichen Untersuchung durch ein ärztliches Zeugnis vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen ist. Nachfolgend ist alle drei Jahre die Eignung über eine betriebsärztliche Untersuchung zu belegen.