PAKs

Teerhaltige Bodenkleber kamen bis in die 60er Jahre zum Verlegen von Parkett zum Einsatz

Vorgehen 

  1. In der Regel wird zunächst der Parkettkleber auf den Gehalt an Benzo(a)pyren (BaP) – dem wichtigsten PAK – untersucht, nur sofern eine Sichtprüfung ergeben hat, daß es sich um “dunkles” Klebematerial handelt. Letzteres weist auf den Einsatz von Teer und Bitumen hin.
  2. Weist der Parkettkleber einen BaP-Gehalt von weniger als 10 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) auf, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
  3. Liegt der BaP-Gehalt des Parkettklebers über 10 mg/kg, ist ein abgestuftes Vorgehen zu empfehlen:
    • Bei einem BaP-Gehalt von 10 bis 3000 mg/kg im Parkettkleber wird der Hausstaub untersucht:
    • Werden im Hausstaub mehr als 10 mg BaP pro Kilogramm festgestellt, sollten kurzfristig Maßnahmen zur Minimierung der Belastung und zum Schutz der Gesundheit der Bewohner ergriffen werden.
    • Bei einem BaP-Gehalt von weniger als 10 mg/kg im Hausstaub ist im Einzelfall vor Ort zu entscheiden, ob überhaupt Maßnahmen zu ergreifen sind (Randbedingungen).
    • Bei einem BaP-Gehalt über 3000 mg/kg im Parkettkleber und bei einem BaP-Gehalt von mehr als 10 mg/kg im Hausstaub sollten kurzfristig Maßnahmen zur Minimierung der Belastung ergriffen werden.
    • Bei einem BaP-Gehalt über 3000 mg/kg im Parkettkleber und bei einem BaP-Gehalt unter 10 mg/kg im Hausstaub wird zusätzlich die BaP-Konzentration der Innenraumluft und – parallel dazu – der Außenluft gemessen. Neue Messungen haben ergeben, daß entgegen bisheriger Annahmen bei einem hohen BaP-Gehalt des Klebers erhöhte BaP-Konzentrationen in der Raumluft auftreten können. Die Außenluft muß untersucht werden, weil das dort vorhandene BaP auch durch Luftaustausch in den Innenraum gelangt. Ist die Raumluftkonzentration an BaP mehr als doppelt so hoch wie die Außenluftkonzentration, mindestens aber um 3 Nanogramm pro Kubikmeter (ng/m³, = Millardstel Gramm pro Kubikmeter) höher, sollten kurzfristig Maßnahmen zur Minimierung der Belastung ergriffen werden.
  4. Der Zustand des Parketts ist zu berücksichtigen.
  5. Die Entscheidung über Art und Umfang der mittelfristig zu treffenden Maßnahmen kann auch durch die Ergebnisse von Urinuntersuchungen auf PAK-Abbauprodukte (Human-Biomonitoring) erleichtert werden, obwohl die Interpretation solcher Ergebnisse im Einzelfall sehr schwierig ist. Ein Biomonitoring ist nur dann als ergänzende Maßnahme sinnvoll, wenn die erhöhte Exposition belegt ist. Nur wenige Labors sind in der Lage ein qualitätsgesichertes Biomonitoring auf PAK`s durchzuführen.

Kinder bis zu sechs Jahren, die in der Regel auf dem Boden spielen, sind vermehrt exponiert sind und deshalb bei der gesundheitlichen Bewertung im Vordergrund zu stellen.

Für ein Kind ist von einer täglichen Aufnahme von Hausstaub von etwa 100 Milligramm (ein Zehntel Gramm) auszugehen. Aus Vorsorgegründen ist anzunehmen, daß das darin enthaltene BaP vollständig in den Organismus gelangt.

Zur Bewertung des durch den BaP-Gehalt im Hausstaub bedingten Krebsrisikos kann hilfsweise der Wert des in Vorbereitung befindlichen untergesetzlichen Regelwerkes (Stand 16.06.1997) zum Bundesbodenschutzgesetz herangezogen werden. Die inhaltliche Grundlage für die Ausgestaltung dieses Regelwerkes bietet ein Eckpunktepapier der Bundesländer. Darin wird für die Ableitung eines gefahrenbezogenen Prüfwertes ein Risiko von 5 x 10-5 für die lebenslange Exposition genannt.

Unter Zugrundelegung der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichten Beziehungen zwischen Risiko und BaP-Zufuhr ließe sich für dieses Risiko von 5 x 10-5 ein BaP-Gehalt von 10 mg/kg Hausstaub ableiten.

Dies würde bedeuten, dass bei lebenslanger Aufnahme von täglich 100 Milligramm Hausstaub mit einem BaP-Gehalt von 10 mg/kg mit maximal (worst case) fünf zusätzlichen Krebsfällen pro 100.000 Personen zu rechnen wäre. Hierbei ist noch zu berücksichtigen, daß PAK`s im Hinblick auf die Humankanzerogenität nicht ausreichend gesichert sind.

In Anlehnung an die UBA Empfehlung